Tiertherapie Leon Bauer
Talstraße 1
56370 Schönborn
Leon Bauer
leon-bauer96@gmx.de
tel.: 0151 46313898
Behandlungsvertrag und AGB
Zustandekommen des Behandlungsvertrages
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Tierhalter das allgemeine Behandlungsangebot des Therapeuten annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Therapie und Terminvereinbarung an diesen wendet.
Der Therapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Therapeut ist zudem berechtigt, eine begonnene Behandlung abzubrechen, wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Angaben zur Anamnese oder Diagnose vorsätzlich unrichtig oder unvollständig macht, therapeutische Maßnahmen behindert oder vereitelt, sich bewusst abwertend oder rufschädigend über den Therapeuten äußert oder das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
In diesen Fällen bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für alle bis zum Abbruch erbrachten Leistungen einschließlich Beratungen unberührt.
Die Gültigkeitsdauer des Vertrages umfasst die Erstbehandlung sowie alle folgenden Behandlungen durch den Therapeuten.
Bei nicht mehr vertretbarer Aggressivität des Tieres behält sich der Therapeut ebenfalls das Recht vor, die Behandlung abzubrechen. In diesem Fall wird der bis dahin entstandene Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Es werden ausdrücklich keine Heilversprechen abgegeben.
Informationen zur Behandlung
Der Therapeut erbringt seine Leistungen gegenüber dem Tierhalter und dem Patienten, indem sie seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Befunderhebung und Therapie anwendet.
Nach umfassender fachlicher und wirtschaftlicher Aufklärung über mögliche Methoden sowie deren Vor- und Nachteile entscheidet der Tierhalter eigenverantwortlich über die Durchführung der Befunderhebung und Therapie. Ist der Tierhalter nicht entscheidungsfähig oder trifft er keine Entscheidung, ist der Therapeut berechtigt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters entspricht.
Bei Pferden:
- Bei Erstbehandlung sollte der Equidenpass vorgelegt werden
- Das Pferd muss vor der Behandlung trocken und sauber sein (grober Schmutz entfernt)
- Das Pferd muss zum Termin unmittelbar bereit stehen können
- Das Pferd sollte unmittelbar vor der Behandlung nicht gearbeitet worden sein
- Zur Untersuchung des Gangbildes wird ein Fester ebener Untergrund benötigt
Bei Hunden:
- Hunde bitte kurz vor der Behandlung lösen lassen
- Hunde sollten 2 Stunden vor der Behandlung nichts gegessen haben
- Falls nötig sollte der Hund ein Maulkorb tragen
Mitwirkungspflichten des Tierhalters
Eine aktive Mitwirkung des Tierhalters ist nicht verpflichtend. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, insbesondere bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben zur Anamnese oder Diagnose oder bei Vereitelung therapeutischer Maßnahmen.
Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder Schäden am Tier, die durch den Tierhalter oder dessen Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
Zahlung
Es gelten die auf der Homepage abgebildeten Preise. DIe Preise umfassen alle Behandlungsmethoden und es fallen, bis auf Fahrtkosten, keine zusatzkosten an.
Das Honorar ist am jeweiligen Behandlungstag per EC-Karte oder per PayPal zu entrichten. Nach Abschluss einer Behandlungsphase kann auf Wunsch eine Rechnung ausgestellt werden.
Nach Durchführung eines Mahnverfahrens ist nur noch Barzahlung möglich. Es erfolgt lediglich eine Mahnung, für die eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben wird. Erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist keine Zahlung, wird der Vorgang ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen übergeben und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Fahrtzeiten werden nicht in Rechnung gestellt. Bei mehreren Tieren am selben Standort werden die Fahrtkosten anteilig umgelegt.
Haftung
Der Tierhalter bzw. Verfügungsberechtigte haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden an Personen, Praxisausstattung oder -einrichtung, die durch ihn selbst oder durch das Tier verursacht werden.
Termine
Termine gelten als verbindlich vereinbart, sobald sie durch Leon Bauer per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder schriftlich bestätigt wurden.
Bei Verspätungen des Tierhalters wird die Wartezeit berechnet. Eine Nachholung der versäumten Zeit ist nicht geschuldet. Bei Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % der vereinbarten Behandlungskosten berechnet.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Behandlungsvertrages oder der AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem mutmaßlichen Parteiwillen am nächsten kommt.